Das Zivilrechts-Mediationsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Mediation und schützt durch seine Bestimmungen sowohl Klient:innen als auch Mediator:innen.
Eingetragene Mediator:innen sind vom Justizministerium in ihrer Qualifikation geprüft. Sie haben eine anerkannte Ausbildung und eine Haftpflichtversicherung.
Mediator:innen strukturieren Ihre Gespräche, vermitteln neutral und fördern Ihre Kommunikation. So kommen Sie zu Ihrer selbst verantworteten Lösung.
Die Tätigkeit von eingetragenen Mediator:innen ist gesetzlich geregelt und von anderen Berufen abgegrenzt. Mit Ihrer Zustimmung zur Mediation wird der gesetzliche Schutz aktiviert.
Die Mediation verläuft dann ohne Zeitdruck, denn die Fristenhemmung verhindert Rechtsnachteile für Sie durch das Verstreichen der Zeit.
Die Mediator:innen weisen Sie darauf hin, zu welchen Streitpunkten Sie zusätzlich eine Beratung (z.B.: Rechtsberatung) einholen sollten.
Die Mediator:innen dokumentieren die Termine und halten auf Ihren Wunsch die Ergebnisse der Mediation auch schriftlich fest und klären Sie über die Wege der Umsetzung auf.
Sie können in der Mediation ganz offen sprechen, denn die Mediator:innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mediator:innen sagen auch vor Gericht nicht als Zeugen aus. Sie geben im Falle eines Verfahrens lediglich an, wann die Mediation stattgefunden hat.
So kommen alle wichtigen Informationen auf den Tisch und sind Basis für einen Austausch über verschiedene Lösungsoptionen.
Sie nehmen freiwillig an der Mediation teil, daher kann die Zusammenarbeit auch jederzeit von allen Seiten beendet werden.
Auf der Suche nach einer fairen Lösung werden Sie von den Mediator:innen darin unterstützt, ihren Blick in die Zukunft zu richten.
Dafür werden gemeinsam Ziele festgelegt und für die Streitfragen so lange Lösungen gesucht, bis sie für alle passen und im Alltag gut umsetzbar sind.